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Umschuldung Ihrer Immobilie bei negativer Schufa

Die Umschuldung einer Immobilie kann sich rechnen, wenn Sie mit dem Wechsel zu einer anderen Bank Zinskosten sparen. Je höher die verbleibende Restschuld und je größer der Zinsunterschied zwischen Alt- und Neuvertrag, desto stärker macht sich eine Umschuldung bezahlt. Ein negativer Schufa-Eintrag kann Ihnen als Immobilienbesitzer die Umsetzung dieses Vorhabens jedoch deutlich erschweren. Die Finanz-Fiscum hilft bei der Umschuldung Ihrer Immobilie bei negativer Schufa-Listung und vermittelt Ihnen Finanzierungsangebote zu tagesaktuellen Zinskonditionen.

Auch bei negativer Schufa bietet eine Umschuldung Ihrer Immobilie Ihnen als Eigentümer die Chance, sich günstigere Konditionen zu sichern und Ihre monatlichen Raten neu anzupassen. Fragen Sie bei uns ein unverbindliches Angebot zur Ablösung Ihrer Restschuld an:

Die Umschuldung der Immobilie bei negativer Schufa mit Finanz-Fiscum angehen

Als Kreditvermittler sehen wir uns als Ihr vertrauenswürdiger Partner, der Sie dabei unterstützt, Ihren individuellen Finanzierungsbedarf bei der Umschuldung Ihrer Immobilie zu decken. Den Weg dorthin haben wir für Sie so schnell und unkompliziert wie möglich gestaltet: Über unseren Online-Antrag fragen Sie die von Ihnen benötigte Kreditsumme an – standardmäßig ist ein Volumen bis 250.000 Euro möglich, auf spezielle Anfrage versuchen wir jedoch, auch höhere Kreditbeträge zu erreichen. Auch die Höhe der Monatsraten ist wählbar. Senden Sie Ihren Antrag ab, die Kreditentscheidung unseres Bankpartners geht Ihnen für gewöhnlich innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage per E-Mail zu.

Wenige Zeit später steht der Kreditbetrag bereit, um Ihr Bestandsdarlehen abzulösen. Die Umschuldung Ihrer Immobilie ist besiegelt – auch bei negativer Schufa.

Wann eine Umschuldung für eine Immobilie möglich ist

Eine Umschuldung des Darlehens für Ihre Immobilie ist in der Regel erst nach Ende der Sollzinsbindung möglich. Eine Ausnahme stellen Darlehen mit Zinsbindungen von mehr als zehn Jahren dar, hier ist eine Ablösung zehn Jahre nach der Auszahlung oder der letzten vertraglichen Anpassung möglich, und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Ansonsten besteht ein Recht auf eine Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist lediglich bei “berechtigtem Interesse”, wie etwa im Fall eines Verkaufs der finanzierten Immobilie. Hier fällt jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Eine Ablösung bei laufender Sollzinsbindung mindert aufgrund dieser Entschädigungszahlung an die Bank die Zinseinspareffekte, die sich bei der Umschuldung einer Immobilie nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ergeben – kann sich aber trotzdem lohnen. Wenn Ihnen bei der Beantragung eines Umschuldungsdarlehens eine negative Schufa-Listung zu schaffen macht, so helfen wir Ihnen bei der Refinanzierung. Mit uns wird die Umschuldung Ihrer Immobilie auch bei negativer Schufa Realität. Rufen Sie uns an, und wir besprechen Ihre Möglichkeiten: 0331 817066 03.

Sie planen eine Umschuldung Ihrer Immobilie bei negativer Schufa? So sehen unsere Kreditkonditionen aus:

  • Nettokreditsummen von 30.000 bis 300.000 Euro
  • Laufzeit wählbar zwischen 60 und 120 Monaten
  • effektiver Jahreszins 4,99 % – 10,95 % (bonitätsabhängig)
  • Festzinssatz über die Gesamtlaufzeit
  • individuell wählbare Monatsraten
  • monatlich gleichbleibende Ratenhöhe
  • keine weiteren Sicherheiten außer Grundbuch erforderlich

Rechenbeispiel (nach § 6a PAngV)

Nettodarlehensbetrag: 102.000 Euro

Nominalzins: 5,69 %

Zinsbindung 60 Monate

monatliche Rate: 568,65 Euro

(Bonität vorausgesetzt)